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Schiffsbeflaggung: |
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Beflaggung eines Handelsschiffs |
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Das Bild verdeutlicht, an welcher Stelle eines Handelsschiffs welche Flaggen wehen können. Das oben dargestellte Handelsschiff hat als Signalflagge im Moment den "Blauen Peter" gesetzt. Das ist die Flagge P (Peter) des internationalen Flaggenalphabets; und wird gehisst, wenn das Schiff innerhalb von 24 Stunden in See geht. Gastlandflagge wurde hier keine gesetzt. | ||
Beispiel Fahrgastschiff: | ||
Die AIDA-Luna gehört einem italienischen Eigner und ist in Genua registriert. Folgerichtig weht hier am Heck die italienische Handelsflagge. Hier: Fahrgastschiff AIDA-Luna im Hafen von Stavanger in Norwegen am 23.08.2018 | ||
Der Vormast wiederholt die Heckflagge in der Mitte, zeigt backbords (links) die Flagge des Unternehmens AIDA Cruises (Reederei-Flagge) und steuerbords (rechts) die Signalflagge P (Schiff sticht bald in See) und die Gastlandflagge (Norwegen). Hier: Fahrgastschiff AIDA-Luna im Hafen von Stavanger in Norwegen am 23.08.2018 | ||
Signalflaggen-Heiß. Hier: Fahrgastschiff AIDA-Luna im Hafen von Kiel am 25.08.2018 |
Erklärungen zu den einzelnen Flaggen: |
Handelsflagge |
Eine Handelsflagge ist eine Flagge für die Handelsschiffe eines Staates, die der Staats- oder Nationalflagge häufig ähnelt. Das Recht zum Führen der Handelsflagge wird durch das Flaggenzeugnis des Staates verliehen, in dem das Schiff registriert ist, und sie muss von jedem im Schiffsregister eingetragenen Handelsschiff geführt werden. Somit kann die Handelsflagge nur von Schiffen geführt werden, die keine Kriegsschiffe, Staats- oder Hilfsschiffe oder Jachten sind. Die Besonderheit ist hier, dass ein Schiff kein exterritoriales Gebiet darstellt, und als Handelsschiff einer Privatperson o.ä. gehört, und nicht den Staat selbst repräsentiert. Somit verbietet sich normalerweise der Gebrauch der National- oder gar Staatsflagge von selbst. Um eben diesen Privatpersonen dennoch die Möglichkeit zu geben, ihre Nationalität zu bekunden, wurde die Handelsflagge geschaffen. Die Bekanntgabe der Nationalität ist insbesondere notwendig beim Ein- und Auslaufen in einen Hafen. Im englischen Sprachraum wird die Handelsflagge als "Civil Ensign" oder "Merchant Flag" bezeichnet. |
Gösch oder Heimathafen |
Die Gösch ist eigentlich die Bugflagge der Kriegsschiffe. In einigen Ländern ist die Gösch jedoch auch bei Handelsschiffen üblich. Weiterhin kann sie identisch mit der Handelsflagge sein, oder es gibt eine zu diesem Zweck speziell gestaltete Flagge. Die Gösch wird gehisst wenn das Schiff im Hafen ankert oder festgemacht hat. Sollte die Gösch nicht vorgeschrieben sein, wird hier im Allgemeinen die Flagge des Heimathafens gehisst. So kann man ablesen aus welcher Stadt das Schiff kommt. (siehe auch: Gösch) |
Gastlandflagge |
Die
Gastlandflagge wird von Schiffen und Booten gehisst, wenn sie in die
Gewässer, insbesondere jedoch in die Häfen eines anderen Landes einlaufen
und vor Anker gehen. Sie wird am Mast an Steuerbord gesetzt, und zwar höher,
mindestens jedoch gleich hoch als die eigene Nationalflagge. Damit soll zum
Ausdruck gebracht werden, dass man sich den Gesetzen des besuchten Landes
unterordnet. Dazu bedarf es einer Flagge eigentlich nicht, denn jedes
Schiff, egal ob Frachter oder Segler, unterliegt immer der Rechtsprechung
des Landes, in dessen Hoheitsgebiet es sich gerade befindet, denn ein Schiff
ist kein exterritoriales Gebiet. Handelsschiffe setzen als Gastlandflagge
die Handelsflagge des jeweiligen Gastlandes, und alle nicht als
Handelsschiff registrierten privaten Schiffe, Boote und Jachten verwenden
dazu die Nationalflagge des jeweiligen Gastlandes. Eine Ausnahme bilden hier
meißt die Handelsflaggen der Länder des Commonwealth
of Nations, und zwar diejenigen welche einen Red Ensign als
Handelsflagge verwenden. Ein Red Ensign darf auf See auch von Privatpersonen
geführt werden, und demzufolge kann dieser dann auch als Gastlandflagge
verwendet werden, muss jedoch nicht. Einige Commonwealth-Staaten haben
jedoch die Verwendung des Red Ensign auf ihre Handelsschiffe beschränkt, so
dass kein fremdes Handelschiff diesen Red Ensign als Gastlandflagge
verwenden darf. Zuwiederhandlungen werden nach dem Einlaufen in den fremden
Hafen bestraft (z.B. Indien, Pakistan). Im Zweifelsfalle gilt daher für
Privatpersonen: Lieber immer die jeweilige Nationalflagge als Gastlandflagge
setzen. Es war einst Brauch, dass beide Flaggen, also die eigene Nationalflagge und die Gastlandflagge, zum Sonnenuntergang gestrichen, und des Morgens wieder gesetzt wurden. Das hat sich jedoch nicht erhalten. |
Dank an Captain Peter und Captain Snoo |
Zollflagge |
Die Zollflagge ist eine Flagge, die anzeigt, ob das Schiff – manchmal auch wo das Schiff – zuletzt zolltechnisch abgefertigt wurde. Es ist also nicht die Flagge des Zoll selber. |
Reederei-Flagge |
Reedereien sind Firmen, welche die Befürderung von Personen und Gütern mittels Seeschiffen mit kaufmännischer Zielsetzung betreiben. Diese Firmen haben auch eigene Flaggen, und das Recht diese auf See zu zeigen. |
Unterscheidungssignal |
Das Unterscheidungssignal besteht aus vier Signalflaggen des internationalen Signalflaggenalphabets, die dem funktelegraphischen Rufzeichen entsprechen, also einer Kombination von Ziffern und Buchstaben. |
Flagge des Bestimmungslandes |
An der Flagge des Bestimmungslandes kann abgelesen werden in welchem Staat sich der Zielhafen des Schiffes befindet. |
Postflagge |
Die Postflagge ist eine spezielle Flagge. Sie zeigt an ob sich Post an Bord befindet. In den Zeiten, in den die Tätigkeit der Post zu den hoheitlichen Aufgaben eines Landes gehörten, war die Postflagge ein oft der Nationalflagge ähnliches Hoheitszeichen. Die meisten Postsysteme sind heute weltweit privatisiert, so dass es keine hoheitliche Aufgabe mehr ist, sondern ein kommerzielles Unterfangen, dass nicht mehr durch eine spezielle Flagge gekennzeichnet wird. Es kommt noch dazu, dass der meistfrequentierte Postweg heute die Luftfracht ist. Aus oben genannten Gründen wird einem die Postflagge in der Seefahrt auf hoher See kaum noch begegnen. |
Signalflaggen |
Die internationalen Signalflaggen dienen dem Anzeigen oder dem Austausch von Informationen. Für ihre Benutzung gibt es international gleiche, strenge Regeln und Vorschriften. Ein Satz dieser Signalflaggen wird ein "Stell" genannt. Ein Stell besteht aus 26 Buchstabenflaggen, 10 Zahlenwimpeln, 4 Hilfsstandern und 1 Antwortwimpel. Die Flaggen werden in ihrer Reihenfolge meist untereinander gesetzt und von oben nach unten abgelesen. Man nennt eine solche Flaggenanordnung ein Signal oder einen "Heiß" (heißen = hochziehen). |
Regelungen für Jachten und Boote |
Natürlich gibt es auch Regelungen dafür, wie Jachten und Boote beflaggt oder auch beleuchtet werden sollen, auch international verbindliche Festlegungen. Aber gerade bei der Beflaggung wird das durch die jeweiligen Staaten eigenständig geregelt, so sehen einige Staaten eine eigene Jachtflagge vor, oder auch eigene Göschflagge für den Bug des Bootes oder der Jacht, zumindest aber eine Nationalflagge am Heck. Wie dabei jeweils zu verfahren ist wird jeweils in Gesetzen festgelegt, in Deutschland durch das "Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz)". |