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Die deutsche Nationalhymne |
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Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt, Deutsche Frauen,
deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang, Einigkeit und Recht
und Freiheit für das deutsche Vaterland, Komponist: Franz Josef
Haydn (1732-1809) |
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Vereinzelt wird in Deutschland
tatsächlich behauptet, manchmal sogar von Seiten der Polizei, dass das
Absingen aller drei Strophen des Deutschlandliedes verboten sei, weil es
gegen des § 86a des StGB verstoße. Das Amtgericht Lüneburg stellte dazu in
einem Urteil (Az. NZS 15 Gs 419/03) unter anderem fest: "Das 'Lied der
Deutschen' stellt kein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation
dar, sondern ist die deutsche Nationalhymne, d.h. nationales Symbol, welches
explizit in § 90a Abs. 1 Ziff. 2 StGB unter den Schutz vor Verunglimpfung
gestellt wird. Auch der Text der 1. Strophe unterfällt nicht der Vorschrift
des § 86a StGB." Es sei anerkannt, so das Gericht weiter, dass bei öffentlichen Anlässen lediglich die dritte Strophe des Deutschlandliedes gesungen werden soll. "Damit ist jedoch in keinem Fall der übrige Teil des Textes der Hymne als verboten anzusehen oder gar als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation einzuordnen. (...) Das Gericht zeigt sich zugegebenermaßen überrascht, dass nach Einschätzung der Polizei in Deutschland das Absingen der eigenen Nationalhymne offenkundig als Verwirklichung eines Straftatbestandes angesehen wird ..." |
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Quelle/Source: Volker Preuß | |