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Der folgende Text stammt von der Webseite des " Tradition und Leben e.V.".
Der Verfasser war Prof. Dr. Wolfgang Stribrny (* 16.06.1935, † 29.09.2011).

Schwarzrotgold als Kaiserfarben

Die Fahne schwarzrotgold erscheint vielen von uns als ein republikanisches Symbol und es gibt manchen, der im Herzen schwarzweißrot den Vorzug gibt. Dabei handelt es sich um eine Nachwirkung unseligen Flaggenstreits zur Zeit der (gar nicht vorbildhaften) Weimarer Republik.

Die Farben des alten Reiches waren schwarz und Gelb. Diese Farben kehren im Doppeladler des Kaisertums Österreich wieder. - Zum Schwarz und Gelb-Gold nahmen die Studenten beim Wartburgfest am 31.Oktober 1817 (300.Gedenktag von Luthers Thesenanschlag) die Farbe rot. Dreifarbige Fahnen (Trikoloren) waren modern und das Rot mag an die Rockaufschläge des preußischen Freikorps Lützow und die damit in Verbindung stehende Urburschenschaft von Jena gemahnt haben. Jedenfalls wollten die jugendlich bewegten Teilnehmer des Wartburgfestes an die mittelalterlich Kaiserherrlichkeit erinnern, wozu die Wartburg einlud. Schwarzrotgold sind also eigentlich Kaiserfarben.

Die Flagge schwarzrotgold taucht dann wieder im März 1848 auf den Barrikaden und im Mai 1848, bei der Eröffnung der Nationalversammlung in der Paulskirche auf. Bei seinem Umritt durch Berlin am 21. März 1848 trug König Friedrich Wilhelm IV. eine schwarzrotgoldene Schärpe. Die Paulskrichenverfassung sah für Deutschland ein konstitutionelles erbliches Kaisertum vor und die Mehrheit entschied sich (nach Verabschiedung der Verfassung) für den König von Preußen als erblichen Kaiser. Wie bekannt trat die Verfassung nie in Kraft.

Das Reich von 1871 übernahm zwar mit dem demokratischen Wahlrecht (als erstem großen Land der Welt; in den Vereinigten Staaten von Amerika war es für die Schwarzen nicht durchgesetzt) auch manche anderen Dinge der Reichsverfassung von 1849- aber (leider) nicht die Farben schwarzrotgold.

Für den nunmehrigen Kaiser Wilhelm I. und seine Umgebung waren sie allzu stark mit der Revolution verbunden. Auch die übrigen deutschen Fürsten hätten niemals diesem Symbol zugestimmt, war doch der Föderalismus der Paulskirchenverfassung viel weniger ausgeprägt als in der Reichsverfassung von 1871, die auf der Souveränität der Fürsten und Freien Städte beruhte.

Schwarzweißrot entstand 1867 als Flagge für den Norddeutschen Bund der Verbindung des preußischen schwarzweiß mit dem rotweiß der Freien- und Hansestädte Lübeck, Bremen und Hamburg (oder auch dem rotweiß der Provinz Brandenburg). Im Artikel 55 der Reichsverfassung von 1871 heißt es: "Die Flagge der Kriegs- und Handelsmarine ist schwarz-weiß-rot."

Die Flagge schwarzweißrot ist heraldisch untadelig und für mein Empfinden ästhetisch überzeugend. Schwarzweißrot wirkt immer frisch, während das Gold von schwarzrotgold oft verblaßt, wodurch die Flagge müde wirkt. Schwarzweißrot kann man heute nur selten sehen (etwa bei der Wyker Dampfschiffrederei, mit der man auf die Nordfriesischen Inseln gelangt, oder der Binnenschiffrederei Büchting).

Respekt und hohes Ansehen hat sich diese Fahne zu allen Zeiten errungen, insbesondere im 1.Weltkrieg. Es war die deutsche Kaiserflagge. Es war töricht, daß sich die Minderheit, die
die Republik ausrief und dann hinter der Weimarer Reichsverfassung stand, sich auf schwarzrotgold versteifte.

Der Jurist Hugo Preuß, der den Text der Reichsverfassung von 1919 entwarf, hoffte auf ein Großdeutschland mit Einschluß Österreichs. Österreich nannte sich nach dem Sturz des Hauses Habsburg zuerst "Deutschösterreich" und der Artikel 1 der Verfassung lautete: "Deutsch-Österreich ist ein Teil der deutschen Republik". Preuß glaubte, die Österreicher würden sich eher für schwarzrotgold als schwarzweißrot begeistern. Auf Einspruch der Hansestädte blieb die Handelsflagge schwarzweißrot mit einer kleinen schwarzrotgoldenen Ecke. Schwarzrotgold blieb bis 1933 immer umstritten. Als sich die demokratisch-republikanischen Parteien ab 1930 selbst aufgaben und an ihrer Zukunft verzweifelten, war es mit schwarzweißrot vorbei.

Hitler hat nie in freien Wahlen die Mehrheit gewonnen (Adenauer und Kohl erzielten bessere Wahlergebnisse). Er mußte auf die nationale Rechte, die schwarzweißrot flaggte, Rücksicht nehmen. So galt von 1933 bis zum Verbot 1935 neben der roten Fahne der Nationalsozialisten schwarzweißrot.

Wäre der 20. Juli 1944 erfolgreich gewesen, hätte sich Deutschland vermutlich zu dieser Flagge bekannt. Die tapferen Hitlergegner hielten nichts von der an den Alliierten von Versailles, an den Totalitären und an sich selbst gescheiterten Weimarer Politikern.

Für mich entscheidend ist die Tatsache, daß sich die Menschen in Berlin und an 400 Orten Deutschlands, die sich am 17. Juni 1953 für Einigkeit und Recht und Freiheit erhoben, schwarzrotgoldene Flaggen hißten. Der erste Aufstand gegen den Kommunismus im Ostblock ist ein Ruhmesblatt deutscher Geschichte, leider ein tragisches Ereignis, das mit einem Blutbad endete (vergleichbar dem 20. Juli 1944). Auch am 9. November 1989 - sowie zuvor und nachher bekannte man sich zu schwarzrotgold. So sind die alten deutschen Kaiserfarben schwarz, rot und gold zu den Farben des heutigen Deutschland geworden und werden es wohl auch in einer deutschen Monarchie bleiben. Einen neuen Flaggenstreit sollten wir nicht provozieren.

Prof. Dr. Wolfgang Stribrny
Tradition und Leben e.V

 

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Ergänzung zum Text:

Das König Friedrich Wilhelm IV. bei seinem Umritt durch Berlin am 21. März 1848 eine schwarz-rot-goldenene Schärpe getragen hat, stimmt wahrscheinlich so nicht. Zeitgenössische Augenzeugen berichten, und zeitgenössische Abbildungen zeigen, den König (und seine Begleitung) beim Umritt mit schwarz-rot-goldenen Armbinden.

Eine schwarz-rot-goldene Schärpe um den Leib ist nämlich nahezu auszuschließen. Eine Schärpe (auch "Feldbinde" genannt) war ein militärisches Rangabzeichen in vielen europäischen Armeen, und eben auch in Preußen. Sie kennzeichnete den Träger als Offizier. Eine solche Schärpe konnte einfarbig sein, zeigte aber häufig auch die Landesfarben. Eine Schärpe in den Farben des Deutschen Bundes hätte deren Träger als militärischen Oberbefehlshaber der Bundestruppen gekennzeichnet. Und das wäre Friedrich Wilhelm IV. erst nach Annahme der deutschen Kaiserkrone gewesen.

Im neunten Absatz heißt es, Zitat: "Der Jurist Hugo Preuß...und der Artikel 1 der Verfassung lautete : Deutsch-Österreich ist ein Teil der deutschen Republik ..." Zitat Ende. Das ist so nicht ganz korrekt. In der Verfassung der Republik Deutsch-Österreich von 1919 heißt es: "Artikel 1: Deutsch-Österreich ist eine demokratische Republik ... Artikel 2: Deutsch-Östereich ist ein Bestandteil der deutschen Republik ..." Das Anschlussbekenntnis findet sich also im Artikel 2, und nicht im Artikel 1)

Im neunten Absatz heißt es ferner, Zitat: "Der Jurist Hugo Preuß ... als sich die demokratisch-republikanischen Parteien ab 1930 selbst aufgaben und an ihrer Zukunft verzweifelten, war es mit schwarzweißrot vorbei ...". Das ergibt im Zusammenhang keinen Sinn. Hier muss Schwarz-Rot-Gold stehen, denn Schwarz-Weiß-Rot stand in höchstem Ansehen, vorbei war es tatsächlich mit Schwarz-Rot-Gold.

Jürgen Kaltschmitt


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